Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist es erforderlich, große Verbraucher zu optimieren. In vielen Gemeinden zahlt sich das bei der Straßenbeleuchtung aus.
Gesetzliche Bestimmungen
Weil die Straßenbeleuchtung in den Gemeinden hohe Stromkosten verursacht, sind Abschaltungen in aller Munde. Doch Abschaltungen, Teil-Abschaltungen (z.B. jede Zweite) oder Halbnachtschaltungen sind bei einer bestehenden Straßenbeleuchtung gesetzlich und normativ nicht angedacht – das kann für die Gemeinde rechtlich problematisch werden. Absenkungen sind dahingegen erlaubt.
Möglichkeiten zur Kostensenkung
- Einbau von astronomischen Zeitschaltuhren und Anpassung der Schaltzeiten auf die echte Dämmerung. Dies spart bis zu drei Stunden Beleuchtung pro Tag (über 25%).
- Klassifizierung der Leuchten nach Standort und somit Zuordnung einer Beleuchtungsklasse nach Norm. Beispielsweise kann in einer Siedlung durchaus eine Leuchte mit einem Anschlusswert von 12 Watt verwendet werden. Viele Gemeinde verwenden hier Leuchten wie auf einer Hauptstraße z.B. 28 Watt.
- LED-Leuchten mit Absenkmodulen verwenden. Diese reduzieren die Lichtstärke von 22:00 oder 23:00 Uhr bis 04:00 oder 05:00 Uhr um 50 Prozent. Die Leuchten verbrauchen in dieser Zeit nicht nur 50% weniger Strom, zudem wird auch die Lichtverschmutzung reduziert.
- Prüfen, ob die Treiber der bestehenden LED-Leuchten regelbar sind. So kann die Lichtstärke auf die normative Vorgabe reduziert werden, was ebenfalls zu einer Reduzierung der Kosten führt.
- Prüfen, ob an der Straßenbeleuchtung zusätzliche Verbraucher angeschlossen sind wie z.B. Anstrahlungen, Reklamebeleuchtung etc. Diese können gänzlich abgeschaltet werden.
Beratung
Das Umwelt-Gemeinde-Service der Energie- und Umweltagentur NÖ berät Gemeinden zum Einsatz neuer Technologien und zu Förderungen, z.B. zur Förderung für die Umstellung bestehender Beleuchtungssysteme auf LED Systeme.
Quelle: eNu, https://www.umweltgemeinde.at/kosten-senken-bei-der-strassenbeleuchtung, abgerufen am 12.09.2022