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Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibungen wird folgendes Themenfeld adressiert:
Ersatz fossil betriebener Arbeitsgeräte im Wirkungsbereich der Gemeinden durch elektrisch betriebene Geräte.
Im Rahmen des Austausches sind sämtliche investive Maßnahmen zulässig, die dazu beitragen, die Zahl der fossil betriebenen Arbeitsgeräte zu reduzieren (inklusive E-Ladeinfrastruktur für die Geräte). Geräte mit Umweltzeichen sind zu bevorzugen.
Es gilt eine Mindestbehaltedauer der angeschafften Geräte von 3 Jahren.
Gerätekategorien:
- Elektrische-Rasenmäher, Trimmer
- Akkubetriebene Motorsägen und Heckenscheren
- Elektrische Schneefräsen
- Elektrische Straßenkehrmaschinen
- Elektrische Unkrautvernichter (Heißluft)
- Elektrische Bodenfräsen
- Elektrische Tauchpumpen für Bewässerung
- Akkubetriebene Wassersauger
- Elektrische Heißwasser-Hochdruckreiniger
- Elektrische Stapler
- Hardware für Energiemanagement
- Software für Energiemanagement
- Elektrischer Häcksler für Grünschnitt
- Elektrische Digitalanzeigen für öffentliche Informationen
- Akkubetriebene Verkehrszählgeräte
- Wärmebildkameras für Feuerwehren (inkl. Thermal-Drohnen)
- Elektrische Salzstreuer für Winterdienste
- Akkubetriebene Lichtmasten für Notfalleinsätze