“Gratis-Schnuppertickets” für St. Oswalder GemeindebürgerInnen

Foto: Leo Baumberger

Die Gemeinde St. Oswald stellt den Gemeindebürgern (Hauptwohnsitz in St. Oswald) ab 1. September 2022 zwei “Schnuppertickets” für alle öffentlichen Verkehrsmitteln von NÖ, Wien und Burgenland tageweise gratis zur Verfügung!

Das VOR-Schnupperticket ist ein übertragbares VOR KlimaTicket Metropolregion und damit auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion gültig. Mit dem Ticket können die GemeindebürgerInnen alle öffentlichen Verkehrsmittel (ÖBB, Westbahn, U-Bahn, Straßenbahnen, VOR-Busse, usw.) in ganz Niederösterreich, Wien und dem Burgenland nutzen.

„Mit der Einführung der Klimatickets können wir den Menschen eine kostengünstige und klimafreundliche Alternative zum Individualverkehr anbieten“, freut sich Bürgermeisterin Rosemarie Kloimüller.

Fahrplanabfragen funktionieren beispielsweise mit dem Routenplaner https://anachb.vor.at.

  • Ziele der Schnuppertickets sind ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die VOR-Schnuppertickets (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) sind übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarten, die von allen Bürgerinnen und Bürgern (die einen Hauptwohnsitz in St.Oswald gemeldet haben), im Gemeindeamt kostenlos entliehen werden können. Die Kosten übernimmt die Gemeinde St.Oswald. Es stehen 2 Tickets zur Verfügung.

Die Fahrkartengültigkeit
Das VOR Schnupperticket  MetropolRegion ist auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig – öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.

Der Ausleihvorgang
 Die Fahrkarten können im Gemeindeamt St.Oswald (Tel.: 07415/7291) oder – in ein paar Tagen auch online mit Registrierung unter schnupperticket.at reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Onlinestornierungen sind nur bis 1 Woche vor Ausleihdatum möglich, kurzfristige Stornierungen nur im Gemeindeamt möglich

Die Ticketrückgabe hat während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes oder in den Briefkasten der Gemeinde St.Oswald (im Stiegenhaus) ACHTUNG! Nicht in den gelben Briefkasten der Post einwerfen!) zu erfolgen.

 – Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert:

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des Fahrkartenrestwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt  500,Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für
die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den FahrkartenNutzerInnen eine Verspätungsgebühr von  50, pro Fahrkarte/Tag 
verrechnet.


Bild vergrößern

Related Articles