Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 03.01.2022 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022
Kontakt
Die “Sauber Heizen für Alle”-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt.
Bei Fragen hinsichtlich der Einkommensermittlung oder der im nächsten Schritt erforderlichen Energieberatung wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesförderungsstelle:
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
Tel: 0 27 42/22 133
Webseite
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.
Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Mehr Informationen: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022.html
- Infos Gewerke Gemeinde: Sauber Heizen für Alle_Infos Gewerke_Gemeinden_0722
- Infos Eigentümer: Sauber Heizen für Alle_Infos EigentümerInnen_0722